Baurechtliche und -technische Themensammlung - Heft 7: Bauteiluntersuchung

Notwendigkeit und Grenzen
Seibel, Mark / Wietersheim, Mark von / Patitz, Gabriele / Zöller, Matthias
ISBN/EAN: 9783846206126
Sprache: Deutsch
Umfang: 112
Erschienen am 16.06.2016
€ 29,80
(inklusive MwSt.)
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  • Zusatztext
    • Planer müssen sich bei jeder Maßnahme im Gebäudebestand mit der Frage auseinandersetzen, auf welchen Grundlagen ihre Planung aufbauen kann. Sachverständige wissen oft nicht, was sich unter der Oberfläche eines fertig gestellten, aber umstrittenen Bauteils befindet. Wie weit müssen Untersuchungen geführt werden? Genügt die Auswertung von Dokumentationen oder eine geringe Anzahl einer stichprobenartigen Prüfung? Muss bis zur unzweifelhaften Aufklärung ggf. das Untersuchungsobjekt zerstört werden?

      Der Erfolg von Untersuchungen lässt sich nicht immer von vorneherein festlegen, die Realität kann von den an Einzelstellen erkennbaren Sachverhalten abweichen. Das kann in eine Zwickmühle führen. Wenn zu wenig untersucht wird, ist die Gefahr von Abweichungen groß. Wenn das Bauteil durch Untersuchungsöffnungen zerstört wird, nützen die Untersuchungen im besten Fall nur dazu, zu wissen, wie der Bauschutt entsorgt werden muss. Anhand von zahlreichen Beispielen werden die sinnvollen Grenzen des Untersuchungsaufwands erläutert, um dem denkbaren Vorwurf vorzubeugen, dass die Untersuchungen unnötig ausschweiften und zu vermeidbaren Schäden sowohl am Untersuchungsobjekt als auch finanzieller Art durch den betriebenen Aufwand führten.

      In Heft 7 zu Bauteiluntersuchungen werden Untersuchungsmethoden vorgestellt, die sich nach dem Grad des Eingriffs und dem Aufwand für die Untersuchungen unterscheiden. Die zerstörungsfreien, geräteunterstützten Untersuchungsmethoden werden dabei vertieft, wobei Leistungsgrenzen und Aufwand ausführlich erläutert werden.
      Erstmals in der Reihe der „Baurechtlichen und -technischen Themensammlung“ werden die technischen Darstellungen nicht von rechtlichen Erläuterungen eingerahmt, vielmehr sind die technischen Ausführungen an den relevanten Stellen unmittelbar mit rechtlichen Erläuterungen versehen. Durch diese Verzahnung werden die technischen Ausführungen in einen konkreten rechtlichen Kontext gestellt. Planer und Sachverständige erhalten so einen Leitfaden an der Schnittstelle zwischen Recht und Technik, wie sie bei Bauteiluntersuchungen vorgehen können.

Planer müssen sich bei jeder Maßnahme im Gebäudebestand mit der Frage auseinandersetzen, auf welchen Grundlagen ihre Planung aufbauen kann. Sachverständige wissen oft nicht, was sich unter der Oberfläche eines fertig gestellten, aber umstrittenen Bauteils befindet. Wie weit müssen Untersuchungen geführt werden? Genügt die Auswertung von Dokumentationen oder eine geringe Anzahl einer stichprobenartigen Prüfung? Muss bis zur unzweifelhaften Aufklärung ggf. das Untersuchungsobjekt zerstört werden?

Der Erfolg von Untersuchungen lässt sich nicht immer von vorneherein festlegen, die Realität kann von den an Einzelstellen erkennbaren Sachverhalten abweichen. Das kann in eine Zwickmühle führen. Wenn zu wenig untersucht wird, ist die Gefahr von Abweichungen groß. Wenn das Bauteil durch Untersuchungsöffnungen zerstört wird, nützen die Untersuchungen im besten Fall nur dazu, zu wissen, wie der Bauschutt entsorgt werden muss. Anhand von zahlreichen Beispielen werden die sinnvollen Grenzen des Untersuchungsaufwands erläutert, um dem denkbaren Vorwurf vorzubeugen, dass die Untersuchungen unnötig ausschweiften und zu vermeidbaren Schäden sowohl am Untersuchungsobjekt als auch finanzieller Art durch den betriebenen Aufwand führten.

In Heft 7 zu Bauteiluntersuchungen werden Untersuchungsmethoden vorgestellt, die sich nach dem Grad des Eingriffs und dem Aufwand für die Untersuchungen unterscheiden. Die zerstörungsfreien, geräteunterstützten Untersuchungsmethoden werden dabei vertieft, wobei Leistungsgrenzen und Aufwand ausführlich erläutert werden.
Erstmals in der Reihe der „Baurechtlichen und -technischen Themensammlung“ werden die technischen Darstellungen nicht von rechtlichen Erläuterungen eingerahmt, vielmehr sind die technischen Ausführungen an den relevanten Stellen unmittelbar mit rechtlichen Erläuterungen versehen. Durch diese Verzahnung werden die technischen Ausführungen in einen konkreten rechtlichen Kontext gestellt. Planer und Sachverständige erhalten so einen Leitfaden an der Schnittstelle zwischen Recht und Technik, wie sie bei Bauteiluntersuchungen vorgehen können.

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