- Zusatztext
Seitdem im 19. Jahrhundert die besondere Struktur des unechten Unterlassungsdelikts erkannt und fortan zwischen diesem und der »echten« Unterlassungshaftung unterschieden wurde, knüpfte sich ein bislang unentwirrter und im Theorienstreit immer fester gezogener Knoten um Grund und Grenzen dieses Deliktstyps. Die vorliegende Arbeit möchte einen Beitrag dazu leisten, diesen Knoten zu lösen und dem unechten Unterlassungsdelikt die dringend benötigte Kontur zu verleihen.
- Kurztext
Seitdem im 19. Jahrhundert die besondere Struktur des unechten Unterlassungsdelikts erkannt und fortan zwischen diesem und der 'echten' Unterlassungshaftung unterschieden wurde, knüpfte sich ein bislang unentwirrter und im Theorienstreit immer fester gezogener Knoten um Grund und Grenzen dieses Deliktstyps. Die vorliegende Arbeit möchte einen Beitrag dazu leisten, diesen Knoten zu lösen und dem unechten Unterlassungsdelikt die dringend benötigte Kontur zu verleihen.
- Autorenportrait
InhaltsangabeI. Der gordische Knoten des Allgemeinen Teils II. Die Unterlassungsstrafbarkeit vor 1836 III. Entdeckung und Verwirrung Entdeckung Formelle Rechtspflichttheorie vs. naturalistischer Kausalmonismus Verwirrung IV. Lösungsversuche Vorrechtliche Handlungserwartungen als Rechtsquelle - Normativistische Ansätze - Die Gleichstellung als Anknüpfungspunkt V. Die Suche nach dem gordischen Nagel Die garantenpflichtzentrierte Leseart des § 13 Abs. 1 StGB - Die Entsprechungsklausel als Gleichstellungsmerkmal - Die Entsprechung von Tun und Unterlassen - Vorteile des skizzierten Ansatzes - Möglicher Nachteil: Strafbarkeitslücken VI. Fazit Literaturverzeichnis Personen und Sachverzeichnis
Seitdem im 19. Jahrhundert die besondere Struktur des unechten Unterlassungsdelikts erkannt und fortan zwischen diesem und der »echten« Unterlassungshaftung unterschieden wurde, knüpfte sich ein bislang unentwirrter und im Theorienstreit immer fester gezogener Knoten um Grund und Grenzen dieses Deliktstyps. Die vorliegende Arbeit möchte einen Beitrag dazu leisten, diesen Knoten zu lösen und dem unechten Unterlassungsdelikt die dringend benötigte Kontur zu verleihen.