- Zusatztext
Das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen erleichtert dem Bauhandwerker die Durchsetzung von Werklohnansprüchen und vermeidet so Forderungsausfälle für ihn. Ebenso sind die zivil- und strafrechtlichen Sanktionen für einen Bauunternehmer geregelt, wenn er Baugeld für eigene Zwecke verwendet.
- Autorenportrait
Dr. Andreas Stammkötter ist Rechtsanwalt in Leipzig und hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Baurecht. Weiter war er als Sachverständiger in die Beratungen des Rechtsausschusses zur Reform des BauFordSiG eingebungen.
Das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen erleichtert dem Bauhandwerker die Durchsetzung von Werklohnansprüchen und vermeidet so Forderungsausfälle für ihn. Ebenso sind die zivil- und strafrechtlichen Sanktionen für einen Bauunternehmer geregelt, wenn er Baugeld für eigene Zwecke verwendet.